
Der demografische Wandel ist längst Realität – auch am Arbeitsmarkt. Immer mehr Menschen erreichen das Pensionsalter, gleichzeitig braucht es erfahrene Arbeitskräfte, um unseren Wohlstand zu sichern. Klar ist daher: Wer auch im Alter arbeiten möchte, soll davon profitieren.
Genau hier setzt die Aktivpension an und ich möchte euch die wichtigsten Eckpunkte näher erläutern:
Mehr Anreize für längeres Arbeiten
Schon heute arbeiten rund 150.000 Menschen über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus. Diese Leistung verdient Anerkennung – und vor allem Entlastung. Mit der Aktivpension schaffen wir genau das: bessere Rahmenbedingungen für alle, die länger im Berufsleben bleiben wollen.
Künftig gilt:
Voraussetzung beim Zuverdienst in der Pension sind 40 Versicherungsjahre bzw. 34 Versicherungsjahre bei Frauen.
Wer über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus arbeitet, erhält einen Steuerfreibetrag von bis zu 15.000 Euro pro Jahr.
Dieser Freibetrag gilt sowohl für Menschen, die in der Pension weiterarbeiten, als auch für jene, die ihren Pensionsantritt bewusst aufschieben.
Spürbare Entlastung im Alltag
Zusätzlich wird eine wichtige Hürde beseitigt: Für Erwerbstätige im Regelpensionsalter entfällt künftig der Dienstnehmerbeitrag zur Pensionsversicherung in Höhe von 10,25 Prozent sowie die besondere Höherversicherung – und das gilt auch für Selbstständige.
Was das konkret bedeutet, zeigt ein Beispiel:
Wer rund 2.000 Euro Pension bezieht und denselben Betrag dazu verdient, spart sich jährlich rund 7.600 Euro.
Auch weitere Beispiele zeigen klar, wie stark die Entlastung wirkt:
Bei 1.700 Euro Pension und 500 Euro Zuverdienst: rund 1.630 Euro Ersparnis pro Jahr
Bei 2.400 Euro Pension und 1.250 Euro Zuverdienst: rund 6.099 Euro Ersparnis pro Jahr
Bei 3.000 Euro Pension und 3.000 Euro Zuverdienst: rund 8.296 Euro Ersparnis pro Jahr
Wer den Pensionsantritt aufschiebt, profitiert ebenfalls deutlich:
Bei 4.000 Euro Einkommen: rund 7.269 Euro Ersparnis jährlich
Bei 3.200 Euro Einkommen: rund 6.805 Euro Ersparnis jährlich

Stärkung der Beschäftigung älterer Menschen
Neben steuerlichen Anreizen wird auch gezielt in den Arbeitsmarkt investiert. Ab 2027 stehen jährlich zusätzlich 100 Millionen Euro für die Arbeitsmarktförderung älterer Menschen zur Verfügung – unbefristet.
Ein weiterer Schritt:
Betriebe mit einem unterdurchschnittlichen Anteil älterer Beschäftigter erhalten gezielte Informationen zu Beratungs- und Förderangeboten des AMS für Menschen über 60 Jahre.
Zusätzlich wird ein Arbeitsmarkt-Transformationsfonds geschaffen, um Beschäftigte und Arbeitssuchende fit für die Herausforderungen durch Digitalisierung und Künstliche Intelligenz zu machen.
Klare Umsetzungsperspektive
Die gesetzlichen Änderungen gehen nun in Begutachtung. Ziel ist es, die Aktivpension mit 1. Jänner 2027 in Kraft zu setzen. Eine umfassende Evaluierung aller Maßnahmen ist für das Jahr 2030 vorgesehen – sowohl budgetär als auch im Hinblick auf die Zielerreichung.
Für uns als Volkspartei ist klar: Wer sich entscheidet, länger zu arbeiten, leistet einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Diese Leistung muss sich lohnen. Mit der Aktivpension setzen wir genau hier an – mit fairen Anreizen, spürbarer Entlastung und klaren Perspektiven für die Zukunft
Euer
Thomas