Mit Anfang 2026 geht ein neues Modell an den Start, das den Übergang vom Berufsleben in die Pension deutlich flexibler und lebensnaher macht: die Teilzeitpension. Sie richtet sich an Menschen, die bereits einen Pensionsanspruch haben, aber noch nicht ganz aus dem Erwerbsleben ausscheiden möchten. Ziel ist es, wertvolle Berufserfahrung länger zu erhalten und gleichzeitig individuelle Lebensrealitäten besser zu berücksichtigen.
Die Teilzeitpension bringt mehr Freiheit, Gerechtigkeit und Planungssicherheit für Menschen im Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand. Sie ist ein modernes Modell für ein selbstbestimmtes Altern – und ein Gewinn für alle Seiten: Arbeitnehmer, Arbeitgeber und unser Sozialsystem.
Was bedeutet Teilzeitpension?
Die Teilzeitpension ermöglicht es, die Arbeitszeit um 25 %, 50 % oder 75 % zu reduzieren – und gleichzeitig einen Teil der Pension zu beziehen. Wer also beispielsweise halb so viel arbeitet wie zuvor, bekommt auch 50 % der Pension zusätzlich zum reduzierten Gehalt ausbezahlt.
Dabei bleibt man weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt und sammelt zusätzliche Versicherungsmonate. Das bringt langfristig auch Vorteile beim endgültigen Pensionsantritt.
Wer kann sie nutzen?
Das Modell richtet sich an Personen, die bereits pensionsberechtigt sind – also Anspruch auf eine Korridorpension, Schwerarbeitspension oder reguläre Alterspension haben. Statt sofort in Vollpension zu gehen, kann man sich für die Teilzeitpension entscheiden und mit reduzierter Stundenzahl beruflich aktiv bleiben.
So funktioniert die Berechnung
Die Höhe der Teilpension hängt davon ab, um wie viel die Arbeitszeit reduziert wird – und natürlich auch vom individuellen Pensionsanspruch. Zu beachten ist, dass Abschläge bei einem vorzeitigen Pensionsantritt auch bei der Teilpension gelten. Der verbleibende Anspruch wird dann beim endgültigen Pensionsantritt neu berechnet.
Warum ist das sinnvoll?
- Mehr Flexibilität: Wer fit und motiviert ist, kann im Beruf bleiben – aber in reduziertem Umfang.
- Besser für die Gesundheit: Weniger Belastung, besseres Gleichgewicht zwischen Arbeit und Privatleben.
- Wertvolle Fachkräfte halten: Betriebe profitieren vom Know-how erfahrener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
- Soziale Absicherung: Man bleibt versichert und erhöht den Pensionsanspruch weiterhin.
Was ändert sich bei der Altersteilzeit?
Mit Einführung der Teilzeitpension wird die bisherige Altersteilzeit eingeschränkt:
- Die maximale Dauer beträgt künftig drei Jahre.
- Frühestens ab 60 Jahren (bzw. 62 für reguläre Fälle) kann man sie beanspruchen.
- Eine Nebenbeschäftigung während der Altersteilzeit ist nicht mehr erlaubt.
- Der staatliche Lohnausgleich wird von 90 auf 80 Prozent reduziert.
Der nächste Schritt:
Wer sich für die Teilzeitpension interessiert, sollte frühzeitig das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen und sich bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) beraten lassen.