Höhere Bundesgebühren und KV-Beiträge für Pensionist:innen, Änderungen bei der Rezeptgebühr.
Wien (PK) – Die Budgetsanierung ist in vollem Gange. Nach dem bereits im März beschlossenen ersten Gesetzespaket (siehe Parlamentskorrespondenz 119/2025 ) hat der Budgetausschuss des Nationalrats nun ein weiteres Paket – das Budgetsanierungsmaßnahmengesetz II – in Richtung Nationalratsplenum geschickt. Ziel ist es, das Budget zu stabilisieren und die finanzielle Grundlage der Krankenversicherung zu sichern. Im Budgetausschuss hat das Gesetzespaket die Zustimmung von ÖVP, SPÖ und NEOS erhalten. Die Grünen forderten unter anderem eine raschere Senkung des Rezeptgebührendeckels, konnten sich mit einem Abänderungsantrag aber nicht durchsetzen. Kritik an den Sparmaßnahmen kam auch von der FPÖ, insbesondere da die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge für Pensionist:innen eine Personengruppe vermehrt belaste. Seitens der SPÖ wurde ein Abänderungsantrag im Nationalratsplenum angekündigt.
Ein Entschließungsantrag der Grünen, in dem sie sich für die Fortführung des leistbaren Klimatickets einsetzten, wurde hingegen vertagt.
Fortsetzung der Budgetsanierung: Zweites Gesetzespaket auf dem Weg ins Plenum
Das Paket enthält eine Reihe von Maßnahmen, die zusätzliche Einnahmen generieren und gleichzeitig Entlastungen bringen sollen. Im Vordergrund des Budgetsanierungsmaßnahmengesetz II stehen höhere Bundesgebühren und die erhöhten Krankenversicherungsbeiträge für Pensionist:innen (91 d.B.). Dazu kommen die geplante Anhebung der Zwischensteuer für Stiftungen sowie die Anhebung des Stiftungseingangssteueräquivalents. Auch im Gesetzespaket enthalten ist die Anhebung der Sozialversicherungs-Rückerstattung für Pensionist:innen. Die Rezeptgebühr soll im Jahr 2026 eingefroren werden und eine Adaptierung der Bestimmungen über die Rezeptgebührenobergrenze erfolgen. Angepasst werden sollen auch die Konsulargebühren an jene des Gebührengesetzes.
Höhere Gebühren aber auch Entlastungsmaßnahmen
Geplant sind unter anderem Gebührenanhebungen von 48,2 % und die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge für Pensionist:innen von 5,1 % auf 6 %, zudem will die Regierung durch Änderungen im Stiftungsrecht zusätzliche Einnahmen lukrieren. Konkret soll etwa ein Reisepass ab Juli 112 € statt 75,90 € kosten. Gleichzeitig enthält das Gesetzespaket aber auch Entlastungsmaßnahmen. Dazu gehören unter anderem die Anhebung der maximalen Sozialversicherungs-Rückerstattung (Negativsteuer) für Bezieher:innen niedriger Pensionen von 637 € auf 710 € und das vorübergehende Einfrieren der Rezeptgebühr. Zudem sollen künftig auch Medikamente, die weniger als die Rezeptgebühr kosten, in den Rezeptgebührendeckel eingerechnet und dieser in den Jahren 2027 bis 2030 schrittweise von 2 % des Jahresnettoeinkommens auf 1,5 % gesenkt werden.